Wir bieten Ihnen rechtliche und betriebswirtschaftliche Unterstützung bei Ihrer Gründung einer Kapital-, Personengesellschaft oder Einzelunternehmung an:
- Erstellung der Finanz- und Ertragsplanrechnung
- Entwicklung des Unternehmenskonzeptes
- Unterstützung bei Markt- und Wettbewerbsanalysen
- Rechtliche Beratung in der Gestaltung von Verträgen durch unsere anwaltlichen Kooperationspartner.
Außerdem zählen wir zu den ‚fachkundigen Stellen’ gem. § 57 II Nr. 2 SGB III, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit Ich-AG und Überbrückungsgeld ausstellen können.
Die Beratung von Existenzgründern, Selbständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen wird mit Zuschüssen öffentlich gefördert. So wird eine Existenzgründungsberatung mit einem Zuschuss von 50% und maximal € 1.500 der Beratungskosten öffentlich gefördert. Weitere Fördermittel werden im Rahmen einer Existenzaufbauberatung und der Inanspruchnahme einer allgemeinen Unternehmensberatung gewährt.
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