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Aufgrund der erheblichen Anzahl mittlerer bis großer Insolvenz- bzw. Konkursverfahren bei gleich bleibender personeller Ausstattung der Gerichte, besteht im Bereich der Prüfung von Schlussrechnungen nach § 66 InsO ein zunehmender Bedarf an externen Prüfern. Gerade bei großen Verfahren, die über viele Jahre andauern, kann die Prüfung der Belege Tage in Anspruch nehmen. Die Prüfung der Schlussrechnung extern zu vergeben, führt zu einer erheblichen Entlastung des zuständigen Rechtspflegers.
Durch unsere betriebswirtschaftliche Ausbildung, unsere Qualifikation als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir bestens geeignet, die Rechnungsprüfung zum Abschluss des Insolvenz bzw. Konkursverfahrens als externe Sachverständige zu übernehmen. Als Schlussrechnungsprüfer werden wir von folgenden Insolvenzgerichten bestellt (Stand 06/2010)
- Frankfurt am Main
- Offenbach am Main
- Wetzlar
- Korbach
- Mosbach
- Königstein
- Bad Homburg
- Aachen
- Bochum
- Wiesbaden
- Limburg
- Gießen
- Stuttgart
- Betzdorf
Durch mittlerweile ca. 224 Bestellungen (Stand 06/2010) zur Schlussrechnungsprüfung verfügen wir über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen, um eine Prüfung qualifiziert und zügig durchführen zu können. Hinzu kommt die spezielle berufliche Ausbildung, welche uns für diese Arbeiten besonders qualifiziert und dem Gericht zudem die Gewissheit gibt, die Prüfung der Schlussrechnung an geeignete und hinreichend qualifizierte Personen vergeben zu haben.
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