Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetztes ist für eine erhebliche Anzahl der größeren deutschen Unternehmen die Rechnungslegung nach IAS/IFRS für Konzernabschlüsse ab dem 01. Januar 2005 verpflichtend.
Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die an einem geregelten Markt gelistet sind, oder über sonstige Wertpapiere wie Anleihen an einem geregelten Wertpapierhandel teilnehmen. Darüber hinaus müssen auch Unternehmen, die die Zulassung eines Wertpapiers an einem geregelten Kapitalmarkt beantragt haben, die IAS/IFRS verpflichtend anwenden.
Außerdem gewinnt die Rechnungslegung nach IAS/IFRS auch im Mittelstand an Bedeutung: Nach einer aktuellen Studie denken zwei Drittel der mittelständischen Unternehmen über eine freiwillige Umstellung auf IAS/IFRS nach. Die überwiegend genannten Gründe waren eine höhere Attraktivität für Investoren oder ein verbessertes Banken-Rating im Rahmen der Kreditvergaberegelungen von Basel II. Denn Unternehmen, die nach IAS/IFRS bilanzieren, weisen zumeist ein höheres Eigenkapital aus. Das verhilft ihnen zu einer besseren Bewertung bei den Banken und damit zu niedrigeren Zinsen bei der Kreditvergabe.
Ferner wird sich für viele Unternehmen in Zukunft faktisch ein Zwang zur Rechnungslegung nach IAS/IFRS ergeben, da sich die Anleger, Fremdkapitalgeber und die Öffentlichkeit im Rahmen der Vergleichbarkeit immer mehr an den neuen Normen orientieren werden.
Eine Umstellung auf IAS/IFRS stellt die Unternehmen vor vielfältige und komplexe Herausforderungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewältigung dieser Herausforderung durch eine professionelle und effiziente Begleitung bei der Umstellung auf IAS/IFRS und bei nachfolgenden Erstellungsaufgaben. Um Ihren Beratungsbedarf festzustellen und zum näheren kennen lernen, bieten wir Ihnen gerne ein erstes ausführliches Gespräch an.
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